2015 neu eröffnete, moderne ***** Nichtraucher-Ferienwohnung (75 m²) in ruhiger Ortsrandlage mit Blick zum Hochblauen.
Separater, ebenerdiger, barrierefreier und stufenloser Eingang im UG. Eine gemütliche, überdachte Terrasse mit anschließender Liegewiese lädt zum Träumen und Entspannen ein.
Großer Gartenpavillon (Raucherbereich).
Der gesamte Gartenbereich kann von unseren Gästen genutzt werden.
Die barrierefreie Wohnung verfügt über ein separates Schlafzimmer mit Betten in Komforthöhe. Die Dusche im Badezimmer ist ebenerdig zu begehen. Die vollausgestatte Küche bietet eine Durchreiche zur Essecke Im komfortablen Wohnraum befindet sich ein großer Flachbildfernseher 47" Phillips-Ambilight mit blue-ray player ( DVD / CD usw ).
Ein Abstellraum mit Waschmaschine & Trockner hat außerdem noch Platz für mitgebrachte Fahrräder, aber auch 2 Motorräder finden Platz in einer der auf dem Grundstück stehenden Garagen.
Ich bin selber, an sonnigen Tagen Hobby-Biker
( 500er KAWA-Jopper ) ..bis dann.
Die Wohnung verfügt über ( Wireless-LAN - kostenlos - )
Föhn, Handtücher und Bettwäsche sind vorhanden.
Keine Haustiere !
.. auch nicht auf Nachfrage / keine Ausnahmen .. sorry !
Wir stehen zu unserer
Aussage, dass die Wohnungen auch für Allergiker geeignet sind, frei von Katzen- & Hundehaaren.
Vermietung von März –
November
Zu Messeterminen in Freiburg & Basel ( Mietpreise auf Anfrage )
Weniger als 6 Tage 80,00
€
Mehr als 15 Tage 65,00 €
Check-in Sonntags bis 12.00 Uhr oder ab 18,00 Uhr
Check-out spätestens 10.00 Uhr
Aktueller Mietpreis 70,00 € pro Einheit / Nacht
Frau
Karin Barth
Lina-Kromer Str. 4
79 418 Schliengen
Ortsteil Obereggenen - anerkannter Erholungsort
-
Tel. 07635 / 9825
mail: foersterhaus-karin@gmx.de
Unten aufgeführte AGB gelten für das „Foersterhaus-Karin“ Lina-Kromer Str. 4
79 418 Schliengen
Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Reservierung erst nach erfolgter
Bestätigung zustande kommt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung:
Abgrenzung Beherbergungsvertrag/Reservierung
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und
vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei
mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe
(Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch
jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten
Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert,
bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der
Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension
pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten.
Viele Beherbergungsbetriebe verwenden pauschale Stornogebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stornobedingungen regeln die Höhe der Stornogebühren in Abhängigkeit vom
Rücktrittszeitpunkt. Dabei handelt es sich um eine freiwillige - für den Gast in der Regel günstigere - Regelung, zu der der Vermieter/Hotelier jedoch nicht verpflichtet ist und die von den
Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter/Hotelier gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter/Hotelier ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen
Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag als Schaden geltend machen.
Beendet der Mieter seinen Aufenthalt im Mietobjekt vor Ablauf des Mietvertrages (aus welchem Grund auch immer), ist er dennoch verpflichtet, den Gesamtbetrag zu entrichten.
Verfügbarkeit auf Anfrage
mail: foersterhaus-karin@gmx.de / Tel. 07635 9825
www.traum-ferienwohnungen.de/117444.htm
www.eggenertal.de/touristik/unterkuenfte/ferienwohnungen/foersterhaus-karin.html
www.schwarzwald-unterkuenfte.de/Details/Ferienwohnung/Försterhaus_Karin_138500/
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